BKF-Module, Ziffer 95 – Berufskraftfahrerweiterbildung 2024
BKrFQV § 4 Weiterbildung (1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen.
Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein.
Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden.
– Nach den Vorgaben der EU hat der verantwortliche Ausbilder hierauf zukünftig besonderen Wert zu legen und diese Themen in den Mittelpunkt der Weiterbildung zu legen. FPX 03-2021
Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.
Mit Inhalten auf die Unterweisungspflicht, Fahrtschreiberverordnung vom 02. März 2016,
für Fahrer gemäß Artikel 33 (EU) Nr. 165/2014
Modul 5 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit – Sa 13. Juli
Modul 1 – Schaltstelle Fahrer: Dienstleister & Profi – Sa. 10. August
Modul 2 – Sozialvorschriften für den Güterverkehr – Sa. 09. November
Modul 3 – Themen nach Bedarf – Sa. 23. November
Modul 4 – Themen nach Bedarf – Sa. 07. Dezember
Modul 5 – Themen nach Bedarf – Sa. 21. Dezember
– Zusatztermine werden extra vereinbart.
– Wahlweise bieten wir auch Kompaktkurse von mehreren Tagen an.
– 35 Stunden á 7 Stunden pro Tag sind mindestens vorgeschrieben,
– Kurse mit 2 x 3,5 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen sind möglich.