Klasse L
Zugmaschinen
- die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer bbh nicht mehr als 40 km/h
und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
Mindestalter
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung
Klasse T
Zugmaschinen
- die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer bbh von max. 60 km/h
sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen
Mindestalter
- 16 Jahre für bbH bis max. 40 km/h
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
Eingeschlossene Klassen
Bemerkung